Leistungen des Standesamtes Marienberg
1. Anforderung von Urkunden
Sie erhalten von unserem Standesamt Urkunden über einen Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall), wenn dieser in Marienberg oder einem der nachfolgend genannten Orte eingetreten ist:
Ansprung, Grundau, Kühnhaide, Lauta, Lauterbach, Niederlauterstein, Pobershau, Reitzenhain, Rittersberg, Rübenau, Satzung, Sorgau, Zöblitz
- Urkunden können durch persönliche Vorsprache vor Ort abgeholt werden. Bitte weisen Sie sich durch ein gültiges Ausweisdokument aus.
- Ebenso besteht die Möglichkeit der schriftlichen Urkundenanforderung. Hierzu können Sie gern die unten aufgeführten Vordrucke verwenden. Senden Sie uns das Antragsformular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises/ Reisepasses postalisch oder per E-Mail zu. Nach Vorliegen Ihrer Anforderung erhalten Sie zunächst eine Rechnung und nach Zahlungseingang dann das gewünschte Dokument.
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister
Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtenregister
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2009 werden die zur Anmeldung einer Eheschließung bis dato benötigten Abstammungsurkunden nicht mehr ausgestellt. Diese wurden durch die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ersetzt.
Berechtigung
Sie sind berechtigt, Urkunden von sich selbst, von Verwandten in gerader Linie (das heißt Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) sowie von Ihrem Ehegatten oder ihrem eingetragenen Lebenspartner zu erhalten. Sollten Sie Urkunden von einer anderen Person benötigen, legen Sie uns bitte eine Vollmacht dieser Person oder einen sonstigen Nachweis über Ihr rechtliches Interesse vor.
Gebühren
Eine Personenstandsurkunde kostet 15,00 €, jede weitere gleichzeitig ausgestellte Ausfertigung 7,00 €. Eine Auskunft aus einem Personenstandsregister kostet 15,00 € (z.B. Auskunft Geburtszeit).
Sollten Sie noch weitere Informationen zur Ausstellung von Urkunden benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
2. Eheschließung
JA – ein kleines Wort, das großes Glück bedeutet…
…in diesem Sinne gratulieren wir Ihnen zu Ihrem Entschluss und möchten Ihnen ein paar Informationen zur standesamtlichen Trauung im Rathaus der Großen Kreisstadt Marienberg näherbringen.
Unser Trauzimmer mit seinen zwei Kappen- und einem Kreuzgradgewölbe aus dem 16. Jahrhundert, den alten, mundgeblasenen Fensterscheiben, seinem Fußbodenbelag aus historischen, noch mit Schlägel und Eisen behauenen Gneisplatten bietet ein würdevolles Ambiente für stattfindende Eheschließungen.
Gemäß dem historischen Charakter wurden extra 28 Stühle sowie 2 Kinderstühle und ein dazugehöriger Trautisch aus Eiche gefertigt.
Der im Raum installierte Deckenleuchter ist ein Geschenk der Partnerstadt Lingen (Ems). Die beiden durch Stadtwappen verbundenen Ringe symbolisieren nicht nur die Trauringe, sondern auch die Städtefreundschaft zwischen Lingen im Emsland und Marienberg im Erzgebirge.
Gern können Sie sich unser Trauzimmer auch persönlich anschauen und einen Termin mit uns vereinbaren.
Eheschließungen sind montags bis samstags möglich. Ausgeschlossen hiervon sind Sonn- und Feiertage.
Welche Dokumente benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung?
- Personalausweis/Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Wohnsitz-Meldeamt
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (gemeint ist nicht die Geburtsurkunde, dieses Dokument ist konkret für die Anmeldung der Hz. beim Standesamt am Geburtsort zu beantragen)
- bei gemeinsamen Kindern deren Geburtsurkunden (falls Vaterschaftsanerkennung erst nach Geburt erfolgt, ist auch hiervon eine Abschrift beizubringen)
- bei ggf. vorhandenen Vorehen die Eheurkunde und das Scheidungsurteil oder einen beglaubigten Eheregisterauszug mit Vermerk der Rechtskraft bzw. die Sterbeurkunde des Ehepartners
Sollte ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, so lassen Sie sich bitte beim Standesamt zu den erforderlichen Unterlagen beraten.
Die genannte Anmeldung hat immer beim Standesamt am Wohnsitz zu erfolgen. Dieses leitet die Dokumente dann an das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, weiter. Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Eheschließungstermin entgegengenommen werden.
Die Reservierung Ihres Wunschtermins ist auch schon früher möglich.
Welche Gebühren werden fällig?
- Für die Bearbeitung und Prüfung der Anmeldung der Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt fallen Gebühren i.H.v. 60,00 € an.
- Die Eheurkunde, welche Ihnen zum Abschluss der Trauung ausgehändigt wird, kostet 15,00 €.
- Die Durchführung der Eheschließung zu den allgemeinen Öffnungszeiten kostet 20,00 €; außerhalb der Öffnungszeiten (Wochenende) 80,00 €.
- Soll die Eheschließung bei einem anderen als dem Wohnsitzstandesamt erfolgen, ergibt sich eine zusätzliche Gebühr von 30,00 €.
- Es besteht außerdem die Möglichkeit, ein Stammbuch der Familie ab ca. 30,00 € zu erwerben.
3. Ehefähigkeitszeugnis
Benötigt ein deutscher Staatsangehöriger für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis, so kann dieses beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
Wir informieren Sie darüber, wer im Einzelfall zuständig ist und welche Unterlagen vorzulegen sind.
Gebühr:
Ehefähigkeitszeugnis ausschließlich deutsches Recht Ehefähigkeitszeugnis unter Beachtung ausländischen Rechts | 65,00 € |
4. Erklärungen zur Namensführung
Folgende Erklärungen können vor dem Standesamt unter bestimmten Voraussetzungen abgegeben werden:
- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
- Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen und deren Widerruf
- Namenserteilungen
- Anschlusserklärungen
- Namensbestimmungen nach Begründung gemeinsamer Sorge
- Erklärung zur Angleichung an das deutsche Namensrecht
- Neubestimmung der Reihenfolge von Vornamen
Erkundigen Sie sich bei uns, welche rechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte Namensänderung vorliegen müssen und welche Unterlagen erforderlich sind.
5. Geburtsbeurkundungen
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Standesamtsbezirk die Geburt eingetreten ist. Bei einer Entbindung in der Klinik erhalten Sie die Geburtsurkunden Ihres Kindes also beispielsweise vom Standesamt Zschopau, Annaberg-Buchholz oder Chemnitz. Für Hausgeburten in Marienberg und den Ortsteilen ist das Standesamt Marienberg zuständig.
6. Kirchenaustrittserklärungen
Der Austritt aus einer Kirche oder Religiongemeinschaft kann vor dem Standesamt erklärt werden.
Die Austrittserklärung ist persönlich gegenüber dem Standesbeamten zur Niederschrift abzugeben. Benötigt werden Reisepass oder Personalausweis.
Die Gebühr für eine Kirchenaustrittserklärung beträgt 25,00 €, sollten Sie eine schriftliche Bescheinigung wünschen, beträgt die Gebühr hierfür zusätzlich 10,00 €.
7. Nachbeurkundungen
Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle von deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland eingetreten bzw. erfolgt sind, können auf Antrag in einem deutschen Personenstandsregister beurkundet werden. Der Antrag ist nicht fristgebunden.
Über die jeweiligen Voraussetzungen, Zuständigkeiten, erforderlichen Unterlagen sowie anfallenden Gebühren informieren wir Sie gern.
8. Sterbefallbeurkundungen
Jeder Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Das Standesamt Marienberg ist zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen, die sich in Marienberg und Ortsteilen ereignet haben. Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, so ist also beispielsweise das Standesamt Zschopau, Annaberg-Buchholz oder Chemnitz für die Beurkundung und Ausstellung von Urkunden zuständig.
9. Vaterschaftsanerkennungen
Vaterschaftsanerkennungen können beim Standesamt, Jugendamt oder beim Notar abgegeben werden und sind auch schon vor der Geburt des Kindes zulässig.
Für deren Wirksamkeit sind die Erklärung des Vaters und die Zustimmung der Mutter erforderlich. Anerkennung und Zustimmung müssen persönlich in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden.
Vorzulegen sind Personalausweis oder Reisepass und die Geburtsurkunden der Eltern. Falls die Mutter geschieden ist, sollten auch das Scheidungsurteil und die Eheurkunde vorgelegt werden. Für minderjährige Eltern und verheiratete Mütter sind besondere Vorschriften zu beachten.
Sorgerechtserklärungen können hingegen ausschließlich beim Jugendamt (Landratsamt Erzgebirgskreis) oder beim Notar abgegeben werden.
Die Gebühr für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung beträgt 30,00 €.
Für weitere Informationen stehen wir gern telefonisch zur Verfügung.