In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach den §§ 47d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Gemeinden verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, wenn im Ergebnis der Lärmkartierung entsprechende Lärmbetroffenheiten bestimmt wurden.
Für die Große Kreisstadt Marienberg wurden im Rahmen der Lärmkartierung 2022 Lärmbetroffenheiten aufgrund der Überschreitung eines Verkehrsaufkommens von > 3 Mio. Kfz/Jahr für die B 171 in der Ortslage Marienberg ermittelt.
Eine interaktive Karte der Lärmkartierung 2022 kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html.
Einen weiteren Lärmschwerpunkt, welcher im Lärmaktionsplan betrachtet wird, bildet die B 174 im Bereich der Ortsdurchfahrt Reitzenhain.
Den Bürgerinnen und Bürgern wird gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG die Gelegenheit gegeben, sich zu Vorschlägen für den Lärmaktionsplan zu äußern.
Während der Auslegungsfrist vom 19.02.2024 bis 22.03.2024 können von jedermann Stellungnahmen oder Vorschläge zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht sowie elektronisch per Mail (soa@marienberg.de) übermittelt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.