Skip to main content Skip to page footer

Bergstadt Marienberg

Bekanntmachungen

foo foo
foo foo

Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Stadtratswahl der Großen Kreisstadt Marienberg am Sonntag, dem 09.06.2024

Für die Wahl wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:

 

lfd. Nr.

Bezeichnung des Wahlvorschlags

Kurzbezeichnung

lfd. Nr. - Bewerber

(Familienname, Vorname)

Beruf oder Stand

Ge-

burts-

jahr

Anschrift

(Hauptwohnung)

1. Bürger für Marienberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Jahn, RobertoMotorradfahrerseelsorger1967Schulweg 1
09496 Marienberg-Gebirge
2. Wittig, KatharinaGrundschuldirektorin1977Dorfstraße 49B
09496 Marienberg-Lauta
3. Baldauf, MichaelDipl.-Ing., Angestellter in Umweltanalytik1975Brüderweg 34
09496 Marienberg
4. Gottschalk, EstherGrundschullehrerin1972Rudolf-Mauersberger-Straße 14
09496 Marienberg
5. Bergelt, MichaelForstunternehmer1961Serpentinsteinstraße 58
09496 Marienberg-Ansprung
6. Hirsch, AndréFuhrunternehmer1971Bahnhofstraße 20
09496 Marienberg-Zöblitz
7. Heidel, JensGeschäftsführer Bauunternehmen1969Am Seitenweg 1B
09496 Marienberg-Lauterbach
8. Kleditzsch, JörgSoldat, Wirtschaftsfachwirt1987Siedlung 4
09496 Marienberg-Lauta
9. Porstmann, MartinVerwaltungswirt1973Neunhäuserweg 7
09496 Marienberg-Rübenau
10. Kraus, ChristianDipl.-Ing. Maschinenbau1989Amtsseite-Zugstraße 11
09496 Marienberg-Pobershau
11. Timmel, RenéGeschäftsführer Autohaus1979Hübner Straße 93
09496 Marienberg-Reitzenhain
2. Freie Wählergemeinschaft Marienberg
FWG
1. Müller, RoyDipl.-Finanzwirt (FH)197909496 Marienberg-Gebirge
2. Dr. Jasper, WolfgangGeschäftsführer, Zahntechnikermeister1952Niederlautersteiner Str. 7B
09496 Marienberg-Lauterbach
3. Siegert, ThomasUnternehmer197209496 Marienberg-Reitzenhain
4. Schulze, BertramVertrieb Gesundheitswesen197009496 Marienberg-Pobershau
5. Seifert, MaritApothekerin197809496 Marienberg-Ansprung
Selbständiger Dienstleister199509496 Marienberg-Zöblitz
7. Ost, MichaelHolzschnitzer196009496 Marienberg-Pobershau
8. Ullmann, SvenLandwirt196609496 Marienberg-Lauterbach
9. Wendrock, MartinKFZ-Technikermeister198009496 Marienberg
10. Mayerhoffer, Horst-JohannSelbständiger Dienstleister197009496 Marienberg-Zöblitz
11. Tottewitz, HolgerGeprüfter Automobilverkäufer197309496 Marienberg-Zöblitz
12. Händel, PatrickTischler, Betriebswirt197909496 Marienberg
13. Melzer, MirkoZollbeamter197409496 Marienberg-Zöblitz
14. Schaarschmidt, MandyLehrerin1985Niederdorf 8
09496 Marienberg-Lauterbach
15. Neubert, MirkoBerufskraftfahrer im Personenverkehr198009496 Marienberg-Satzung
16. Specht, JörgSteinmetz196709496 Marienberg
17. Unglaube, RalfGeschäftsführer196409496 Marienberg
18. Hoffmann, JörgBilanzbuchhalter196209496 Marienberg-Pobershau
3. Christlich Demokratische Union
Deutschlands
CDU
1. Haustein, AndreasDipl.- Oec./ Geschäftsführer1958Friesengasse 3
09496 Marienberg
2. Dresel, MichaelSelbst. Geschäftsführer1970Kurzer Weg 3
09496 Marienberg
3. Reichel, KatjaBetriebswirtin (VWA)1979Kühnhaidner Hauptstraße 37
09496 Marienberg-Kühnhaide
4. Härtel, WolfgangDipl.-Lehrer/ Mittelschulrektor a.D.1954Sonnenstraße 11
09496 Marienberg
5. Kohlsdorf, AlbrechtLandrat a.D.1953Amtsseite-Hinterer Grund 19
09496 Marienberg-Pobershau
6. Liebscher, BerndArchitekt1957Amtsstraße 13
09496 Marienberg
7. Steinert, DavidStudent1996Handweg 5A
09496 Marienberg-Ansprung
8. Morgenstern, MaxGeschäftsführer1984Dr.-Wilhelm-Külz-Allee 2B
09496 Marienberg
9. Pörschke, NormanSelbst. Geschäftsführer1978Amtsseite-Steiler Aufstieg 15
09496 Marienberg-Pobershau
10. Reichel, OliverSelbst. Tischlermeister1974Kühnhaidner Hauptstraße 37
09496 Marienberg-Kühnhaide
11. Hofmann, MichaelFreiberufler1959Brüderweg 8
09496 Marienberg
12. Kallenberg, OlafDipl.-Bauingenieur1963Sonnenstraße 7
09496 Marienberg
13. Uhlig, LarsPhysiotherapeut1981Dörfelstraße 14
09496 Marienberg
4. DIE LINKE1. Greif, WilfriedRentner195009496 Marienberg-Zöblitz
5. Alternative für Deutschland
AfD
1. Schubert, RenéDiplomvolkswirt197509496 Marienberg
2. Wolf, JohannesBerufsschullehrer196509496 Marienberg-Gebirge
3. Andersson, GritAngestellte196609496 Marienberg-Pobershau
4. Gründig, AdelbertMalermeister und Berufsschullehrer195009496 Marienberg-Gebirge
5. Nestler, KarinSpielzeugherstellerin195809496 Marienberg-Pobershau
6. Ullmann, EckartAutomatenprogrammierer196509496 Marienberg-Pobershau
7. Böttcher, JanWerksleiter197709496 Marienberg-Gebirge
6. Zukunft für Marienberg
(ZfM)
1. Haustein, EnricoBankbetriebswirt198009496 Marienberg
2. Klinner, RüdigerVertriebskoordinator198609496 Marienberg
3. Oehmichen, MichaelEventmanager197109496 Marienberg-Reitzenhain
4. Meister, KayBiologe197609496 Marienberg-Rübenau
5. Enders, FlorianUnternehmer199509496 Marienberg
6. Eckert, SteffenFinanzbeamter/ DJ197409496 Marienberg
7. Dietel, NicoUnternehmer197509496 Marienberg
8. Natzschka, TimProduktmanager Textil198609496 Marienberg-Lauterbach
9. Klaus, DaniloPolizeibeamter198009496 Marienberg
10. Thieme, ThomasArchitekt198609496 Marienberg
11. Morgenstern, EricBankbetriebswirt198209496 Marienberg
12. Engelmann, JanPolizeibeamter197409496 Marienberg
13. Löser, RobinArzt (in Weiterbildung)199509496 Marienberg-Niederlauterstein
14. Schlicht, ChristianRentner195609496 Marienberg
15. Hammer, RicoUnternehmer198309496 Marienberg-Gebirge
16. Zoll, JürgenRentner195909496 Marienberg-Zöblitz

 

 

Marienberg, 08.04.2024

André Heinrich

Oberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 09.06.2024 zum Europäischen Parlament und zu den gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen

1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen – zum Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg und zum Kreistag des Erzgebirgskreises - wird in der Zeit vom 20. bis 24.05.2024 - während den allgemeinen Öffnungszeiten –

(Pfingstmontag geschlossen)

Dienstag/Donnerstag                     09:00 - 18:00 Uhr
Freitag                                            09:00 - 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Marienberg, Bürgerbüro, Markt 1 (Eingang Amtsstraße 1), 09496 Marienberg, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen.

Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, eingetragen ist.

Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme sind die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis für sie zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Stadt bedient werden darf.

2. Wählen kann jeweils nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein für die Wahl zum Europäischen Parlament und/oder einen Wahlschein für zumindest eine der beiden Kommunalwahlen hat.

Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der genannten Öffnungszeiten, spätestens bis 24.05.2024, 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Marienberg, Bürgerbüro, Markt 1 (Eingang Amtsstraße 1), 09496 Marienberg Einspruch einlegen bzw. einen Antrag auf Berichtigung stellen.

Der Einspruch/Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/gestellt werden. Soweit die in diesem Antrag behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. In dieser ist vermerkt, für welche Wahl/en sie gilt.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. dessen Berichtigung beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein/e und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.  Wer einen Wahlschein

            - zur Wahl des Europäischen Parlaments hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des
              Erzgebirgskreises
            - zu einer oder beiden Kommunalwahlen hat, kann durch Stimmabgabe in den Wahllokalen seines
              zuständigen Wahlkreises wählen

oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Wahlscheine werden nur auf Antrag des Wahlberechtigten erteilt.

5.1. Auf Antrag kann jeder Wahlberechtigte einen Wahlschein erhalten, wenn er

            - im Wählerverzeichnis eingetragen ist (ohne Angabe von Gründen),
            - nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist und der Grund für die Nichteintragung nicht durch ihn zu
              vertreten ist.

5.2. Gründe für nicht zu verantwortende Nichteintragungen:
a) Nachweis, dass ohne eigenes Verschulden versäumt wurde, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen,
b) Recht auf Teilnahme an der Wahl, welches erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden oder
c) das Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 07.06.2024, 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Marienberg, Bürgerbüro, Markt 1 (Eingang Amtsstraße 1), 09496 Marienberg mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Antrag sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Des Weiteren soll die laufende Nummer, unter der der Antragsteller im Wählerverzeichnis geführt wird, angegeben werden. Eine telefonische Antragsstellung ist unzulässig.

Der schriftliche Antrag kann auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung gestellt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bis 15:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Marienberg unter vorstehender Anschrift gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 08.06.2024, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2. angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

5.3. Der Wahlberechtigte erhält für die Wahl zum Europäischen Parlament

              - einen Wahlschein
              - einen amtlichen Stimmzettel
              - einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag
              - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten
                Wahlbriefumschlag
              - ein Merkblatt für die Briefwahl.

       Der Wahlberechtigte erhält für die Kommunalwahl

              - einen Wahlschein mit Angabe der Wahl, für die der Wahlberechtigte wahlberechtigt ist
              - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Stadtrat
              - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag
              - einen amtlichen Stimmzettelumschlag
              - einen amtlichen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
              - ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Kommunalwahlen und die Europawahl finden gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und bei der Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte Wahlbriefe absenden.

Nähere Hinweise zur Briefwahl sind den Merkblättern für die Briefwahl zu entnehmen.

Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung vom Wahlschein und der Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadtverwaltung Marienberg vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit dem/den Stimmzettel/n und den Wahlscheinen getrennt für die Europawahlen und die Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen.

Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich für den Wähler befördert. Sie können auch bei der auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Informationen zum Datenschutz

Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung über die für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahlscheins verarbeiteten personenbezogenen Daten:

1.

a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 14 bis 17b, §§ 20 bis 22 der Europawahlordnung sowie i. V. m. §§ 4, 33, 37a, 48 des Kommunalwahlgesetzes und § 9 der Sächsischen Kommunalwahlordnung.

b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 24 bis 29 der Europawahlordnung sowie i. V. m. §§ 5 Absatz 1, 33, 37a, 48 des Kommunalwahlgesetzes und den §§ 12 und 13 der Sächsischen Kommunalwahlordnung.

c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von Ihnen und dem Bevollmächtigten in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Prüfung der Bevollmächtigung und der Berechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. mit § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und § 26 Absatz 3, § 27 Absatz 5 der Europawahlordnung sowie i. V. m. §§ 5 Absatz 1, 33, 37a, 48 des Kommunalwahlgesetzes und den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4 und 6 der Sächsischen Kommunalwahlordnung.

d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, § 27 Absatz 6 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 8 der Sächsischen Kommunalwahlordnung und ein Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 27 Absatz 8 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 11 der Sächsischen Kommunalwahlordnung.

2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich.

3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind:Stadtverwaltung Marienberg, Datenschutzbeauftragte, datenschutzbeauftragter@marienberg.de  (Postanschrift: Markt 1, 09496 Marienberg)

4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis oder gegen die Versagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbezogenen Daten für die Europawahl der Kreiswahlleiter (Postanschrift: Landratsamt Erzgebirgskreis Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz), für die Kommunalwahlen das Landratsamt Erzgebirgskreis (Postanschrift: Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz) als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlanfechtung können auch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten auch die Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein.

5. Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse sowie Verzeichnisse der ungültigen Wahlscheine sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, soweit nicht gemäß § 83 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 62 Absatz 2 der Sächsischen Kommunalwahlordnung

-    der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet,
-    die Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl noch angefochten ist oder
-    sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.

6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte zu:
    Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
    Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
    Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)

Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes i. V. m. § 20 der Europawahlordnung; §§ 4 Absatz 2, 33, 37a, 48 des Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 2 und 3 der Sächsischen Kommunalwahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch und die Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis, § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes i. V. m. §§ 21 und 22 der Europawahlordnung; §§ 4 Absatz 3 und 4, 33, 37a, 48 des Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 1 der Sächsischen Kommunalwahlordnung und die Löschungsfristen (siehe Punkt 5).

7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Ihre Beschwerde an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (Postanschrift: Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden; E-Mail: post@sdtb.sachsen.de) richten.

Marienberg, 08.04.2024

André Heinrich

Oberbürgermeister

Bekanntmachung zu Bauleitplänen der Großen Kreisstadt Marienberg

Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Wind der Großen Kreisstadt Marienberg

Öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung 2024

Die Ortsübliche Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung 2024 der Großen Kreisstadt Marienberg können Sie nachfolgend einsehen.
Ortsübliche Bekanntgabe 1. Nachtragssatzung 2024

Öffentlichen Auslegung des Beteiligungsberichtes

Ortsübliche Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung des Beteiligungsberichtes der Großen Kreisstadt Marienberg für das Berichtsjahr 2022

Beteiligungsbericht